§ 2 Aufgaben des Bezirksverbands
Der Bezirksverband hat die Aufgabe, die von ihm unterhaltenen Einrichtungen und Anstalten sowie sein sonstiges Vermögen zu verwalten.
Der Bezirksverband hat die Aufgabe, die von ihm unterhaltenen Einrichtungen und Anstalten sowie sein sonstiges Vermögen zu verwalten.