Sicherung der Bauleitplanung
Um die Bauleitplanung während des Verfahrens als auch nach ihrem Abschluss zu sichern, enthält das Baugesetzbuch verschiedene Sicherungsinstrumente:
- Veränderungssperre
- Zurückstellung von Baugesuchen
- Verbot planungswidriger Zustände durch Teilung von Grundstücken
- gemeindliche Vorkaufsrechte