Schlussbemerkung

Das Land Rheinland-Pfalz hat mit dem am 1. Januar 1978 in Kraft getretenen Finanzausgleichsgesetz, das sich in System und Struktur in seinen Grundzügen bis heute bewährt hat, einen guten Weg beschritten. Gesellschaftliche Veränderungen, politische Entscheidungen, wirtschaftliche und strukturelle Entwicklungen sowie sonstige Einflüsse machen es jedoch erforderlich, dass die bedarfsgerechte Verteilung der Mittel aus dem Steuerverbund zwischen Land und kommunalen Gebietskörperschaften fortlaufend überprüft und an die Erfordernisse angepasst wird. Die Erkenntnisse aus der Finanzausgleichskommission und den Enquete-Kommissionen 14/1 „Kommunen“ bzw. 16/1 „Kommunale Finanzen“ sowie weitere gutachterliche Stellungnahmen, auch des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz können unverändert die Grundlage für eine breite politische Diskussion der Situation der kommunalen Finanzen bilden. Nach wie vor steht eine Aufgaben bezogene Bewertung der kommunalen Finanzen, die aufzeigt, inwieweit der insgesamt deutlich zu gering dotierte kommunale Finanzausgleich des Landes qualitativ, aber auch quantitativ fortzuentwickeln ist, aus. Vor dem Hintergrund enormer Herausforderungen – wie dem demografischen Wandel, der Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Landesteilen, der Digitalisierung, aber auch neuer Sozialgesetzgebung wie dem Bundesteilhabegesetz – müssen die kommunalen Finanzen zukunftsfest aufgestellt werden. Neben höheren Landesleistungen bedarf es hierzu auch einer Beteiligung der Kreisstufe am Aufkommen des Bundes aus der Umsatzsteuer. Mit wachsenden Aufgabenbelastungen müssen ebenenbezogen originäre Einnahmequellen der Kommunen einhergehen.

Die kommunalen Spitzenverbände sehen zudem aufgrund der hohen Verschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen enormen Handlungsdruck. Investitions- und Liquiditätskredite haben auch ohne Berücksichtigung der Schulden der Ortsgemeinden bei der Einheitskasse zwischenzeitlich (2017) eine Höhe von 12,4 Milliarden Euro erreicht. Umgerechnet auf Einwohner haben in bundesweiter Betrachtung nur die saarländischen Kommunen höhere Schulden. Diese Entwicklung, so auch der Rechnungshof, steht mit der guten Finanz- und Wirtschaftslage des Landes keinswegs in Einklang. Die erfreuliche Verbesserung der Landesfinanzen geht nicht unwesentlich auf die unzulängliche Finanzausstattung der Kommunen zurück. Es hieße, die Frage der Verschuldung der Kommunen auf künftige Generationen zu verschieben, wenn an dieser Stelle nicht Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Die kommunalen Spitzenverbände haben hierfür Modelle auf den Tisch gelegt und fordern das Land auf, auch über den KEF-RP und das Aktionsprogramm für kommunale Liquiditätskredite hinaus gemeinsam ein wirksames Entschuldungskonzept zu erarbeiten. Noch (2019) sind die konjunkturellen Rahmenbedingungen für eine umfassende Entschuldung als günstig zu bezeichnen. Dabei gilt es, auch entsprechende Entwicklungen auf Bundesebene zu berücksichtigen.

Ein weiterer Webfehler des geltenden Rechts bleibt es, dass das Risiko steigender Belastungen im Sozialbereich noch verstärkt den Kommunen über den ohnehin zu gering dotierten KFA aufgebürdet wurde. Die Abgeltung finanzieller Mehrbelastungen in den Bereichen Jugend und Soziales muss konsequent aus dem Landeshaushalt erfolgen, in den auch zusätzliche Bundesmittel entsprechend einfließen, die – im Unterschied zur Vergangenheit – konsequent und vollständig weiterzuleiten sind. Wie bereits gutachterlich festgestellt, erweist sich auch das Anknüpfen an Ist-Ausgaben bei der Soziallastenabgeltung bereits seit langem als problematisch und revisionsbedürftig. Letztlich gehen auch die gesetzgeberischer Neuregelungen 2018 weiter zu lasten der Transparenz und Nachvollziehbarkeit des KFA-Gesamtsystems.

Fazit: Da sich System und Struktur des Finanzausgleichsgesetzes bewährt haben, wird es auch in Zukunft keiner grundlegenden Neugestaltung des Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz bedürfen. Im Interesse einer bedarfsgerechten Dotierung und Verteilung der Mittel aus dem Steuerverbund werden dennoch weitere systemgerechte Anpassungen unabweisbar und zwischen dem Land und seinen kommunalen Gebietskörperschaften zu diskutieren sein. Dabei sollten insbesondere die Forderungen der kommunalen Spitzenverbände nach einer Stärkung der Allgemeinen Zuweisungen und Entfrachtung der Zweckzuweisungen im Vordergrund stehen. Auch die seit Jahren sichtbaren Konsequenzen aus dem demografischen Wandel müssen genauso wie die landesspezifischen Kommunalstrukturen bei der Finanzausstattung der einzelnen Gebietskörperschaften Berücksichtigung finden. Schließlich wird der außergewöhnlich hohe Schuldenstand der rheinland-pfälzischen Kommunen ein umfassendes Entschuldungsprogramm, das weit über den kommunalen Finanzausgleich hinausgeht, unumgänglich machen.

Autor: Ernst Beucher, Jürgen Hesch Drucken voriges Kapitel