Landesgesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen
Landesgesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG) vom 4. März 1983 (GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Dezember 2014 (GVBl. S. 301).
Das Gesetz gliedert sich in drei Abschnitte:
- Der erste Abschnitt enthält Bestimmungen über das Friedhofswesen (§§ 1 bis 7), die sich in erster Linie an Friedhofsträger und – soweit private Bestattungsplätze angesprochen sind – an den Bürger richten.
- Der zweite Abschnitt umfasst das Bestattungswesen (§§ 8 bis 18) als eigentlicher Hauptteil des Gesetzes einschließlich der Leichenschau und der Überführung.
- Der letzte dritte Abschnitt (§§ 19 bis 21) enthält die Ordnungswidrigkeiten, Ermächtigungen und Schlussbestimmungen.