Gemeinde als Grundlage des demokratischen Staates

Freie und eigenverantwortliche Gemeinden sind die wesentliche Grundlage für eine wirkungsvolle Demokratie. Deshalb bestimmt § 1 Abs. 1 Satz 1 GemO, dass die Gemeinden in Rheinland-Pfalz Basis und zugleich Glieder des demokratischen Staates sind: Diese Bestimmung macht die Bedeutung der Gemeinden im Staatsaufbau als selbstverwaltete unterste Stufe der öffentlichen Verwaltung deutlich. Die Gemeinden bilden organisatorisch und politisch die Grundlagen für den Staatsaufbau; sie sind  nicht  bloßes Vollzugsorgan der staatlichen Ebenen Bund und Land.

Dem Bestand eigenständiger Gemeinden kommt ein hoher verfassungsrechtlicher Wert zu. Ihre Verwaltung beruht auf dem Prinzip der Selbstverwaltung, das durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) und Art. 49 der Landesverfassung (LV) garantiert ist.

Autor: Stefan Heck, Pia Kuschnir Drucken nächstes Kapitel