Gemeindeordnung, Kommunalverfassung

Die Gemeindeordnung ist grundlegender Bestandteil des Kommunalverfassungsrechts. Das Kommunalverfassungsrecht gibt in Ausfüllung der verfassungsrechtlichen Garantien der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 49 LV) den rechtlichen Rahmen der Organisation der kommunalen Gebietskörperschaften vor und normiert die unterschiedlichen Gebietskörperschaftsgruppen. Darüber hinaus trifft es Regelungen über Funktion und Aufgabenzuordnung auf die einzelnen Gebietskörperschaftsgruppen. Auch das Innenrecht der Kommunen, ihre Organe und deren Funktion sowie das Zusammenwirken der Organe findet im Kommunalverfassungrecht seine Rechtsgrundlage. Damit ist die Kommunalverfassung sowohl das Fundament der kommunalen Selbstverwaltung als auch die Arbeitsgrundlage aller in der Kommunalverwaltung und der Kommunalpolitik tätigen Menschen.

Autor: Stefan Heck, Pia Kuschnir Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel