EU-Richtlinie INSPIRE / Open Data

Die zunehmende Bedeutung der Geodaten aufgreifend, fordert die EU-Richtlinie 2007/2/EG (Infrastructure for Spatial Information in the European Community - INSPIRE), dass die Öffentlichkeit zu bestimmten Geoinformationen öffentlicher Stellen kostenfrei Zugang erhalten muss. Die geforderten Inhalte ergeben sich aus den Anhängen I-III der Richtlinie. Es handelt sich dabei u. a. um Einwohnerdaten, Geoinformationen zu Ver- und Entsorgung, Straßen- und Gewässernetze, Schutzgebiete und vieles mehr. INSPIRE selbst wurde zwischenzeitlich durch das Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) in Bundes-, sowie das Landesgeodateninfrastrukturgesetz (LGDIG) in Landesrecht umgesetzt.

Die EU-Richtlinie flankiert damit den Aufbau einer Open Data-Welt auch im Bereich der Geodaten. Open Data bedeutet hier, dass staatlich erzeugte Geodaten im Internet für jedermann frei zugänglich gemacht werden, versehen mit der Möglichkeit, diese für eigene Zwecke zu verwenden und zu verarbeiten. Insbesondere aus der Kombination der zur Verfügung gestellten Geodaten mit weiteren, auch eigenen digitalen Informationen der Bürgerin oder des Bürgers, können neue Datensätze generiert werden, die zusätzliche Erkenntnisgewinne bei raumbezogenen Fragen versprechen. Ein Beispiel ist die Suche nach dem optimalen Standort einer Windenergieanlage, für deren Ergebnis digital vorliegende Informationen u. a. zu Windhöffigkeit, Zuwegung, Netzanschluss, Artenschutz miteinander verschnitten werden können.

In Rheinland-Pfalz ist im Bereich der Geodaten das LVermGeo für die Umsetzung von Open Data verantwortlich. Eine Auflistung der frei zugänglichen Daten findet sich auf der Homepage des Landesamtes unter https://lvermgeo.rlp.de.

Autor: Jürgen Hesch Drucken voriges Kapitel