Vorbemerkung

Seit 10 Jahren gilt in Rheinland-Pfalz – wie in den meisten Ländern – das doppische Rechnungswesen in den Kommunen. Es ist an die kaufmännische Buchführung angelehnt, weist jedoch einige Besonderheiten auf, die die spezifischen Eigenheiten kommunalen Wirtschaftens erfassen. Allerdings ist die konkrete Ausgestaltung den Ländern überlassen worden, so dass es kein einheitliches doppisches Haushaltsrecht in Deutschland gibt. Da einige Länder außerdem an Stelle der Einführung der Doppik wahlweise auch die Fortführung der Kameralistik erlauben, sind Haushaltsvergleiche über Ländergrenzen hinweg schwierig geworden.

Auch nach zehn Jahren hat die Doppik nicht die ihr zugedachte Steuerungswirkung entfaltet. In Politik und Verwaltung wird vielfach noch mit den Zahlungsströmen – den früheren Einnahmen und Ausgaben der Kameralistik – operiert. Das gilt vor allem für die Aufstellung des Haushaltsplans. Auch die Vorlage von Abschlüssen erfolgt immer noch mit erheblicher Verzögerung. Der Umgewöhnungsprozess wird daher noch einige Zeit benötigen. Mit einiger Sorge beobachten die Verantwortlichen in den Kommunen daher die Absicht ein europaweites öffentliches Rechnungswesen einzuführen (EPSAS = European Public Sector Accounting Standards). Wesentliche Veränderungen gegenüber der geltenden Doppik würden zu neuen Irritationen in den Kommunen führen.

Autor: Professor Dr. Gunnar Schwarting Drucken nächstes Kapitel