Fachbeirat „Forst und Jagd“ beim Gemeinde- und Städtebund

Die Gemeinden sind in mehrfacher Hinsicht von Fragen des Jagdwesens berührt, insbesondere als Eigentümer bejagbarer Grundstücke in der Gemarkung, durch die Übernahme der Verwaltung der Angelegenheiten für die örtlichen Jagdgenossenschaften sowie als zuständige Behörde bei Verfahren in Wildschadenssachen.

Die Interessenvertretung und die Beratung von Gemeinden und Jagdgenossenschaften erfolgt in Rheinland-Pfalz - im Unterschied zu anderen Bundesländern - traditionell über den Gemeinde- und Städtebund als kommunalen Spitzenverband. Mit der Neufassung des LJG im Jahr 2010 ist die Eigenverantwortung der Jagdrechtsinhaber erheblich gestärkt worden. Jagdbehördliches Handeln tritt deutlich in den Hintergrund. Die Notwendigkeit und das Bedürfnis nach fachlicher Information und Beratung sind in der Folge signifikant gestiegen.

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz und der Städtetag Rheinland-Pfalz haben zur Unterstützung der Kommunalverwaltungen und der ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeister und Jagdvorsteher den Fachbeirat „Forst und Jagd“ ins Leben gerufen.

Mit dem Fachbeirat sollen in erster Linie die Kommunalverwaltungen in ihrer Tätigkeit für die Jagdgenossenschaften und kommunalen Eigenjagdbesitzer unterstützt werden. Zentrale Dienstleistung ist die Beratung vor Ort, insbesondere im Rahmen von Informationsveranstaltungen. Weitere Dienstleistungen bestehen in der Entwicklung grundlegender Hilfsmittel für die Aufgabenerfüllung (z. B. elektronisches Jagdkataster, Versicherungsangebot).

Autor: Dr. Stefan Schaefer Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel