Finanzierung

Die Finanzmittel für die vielseitigen Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden zum überwiegenden Teil (ca. 85 %) von den Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden) aufgebracht.

Neben den Sach- und Personalkosten in den Verwaltungen sind u. a. Investitionen in Einrichtungen und Diensten, Hilfegewährungen im Einzelfall, Bau- und Personalkostenzuschüsse an Träger von Kindertageseinrichtungen, die Förderung von Selbsthilfeinstitutionen sowie Zuwendungen an die freie Jugendhilfe als wesentliche Kostenfaktoren zu verzeichnen.

Das Land fördert nach Maßgabe des Landeshaushaltsplans Angebote und Maßnahmen der Träger der freien Jugendhilfe, der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie der kommunalen Gebietskörperschaften, die Aufgaben der Jugendhilfe sowie die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit wahrnehmen.

Gefördert werden vom Land insbesondere Angebote und Maßnahmen für suchtgefährdete und suchtkranke junge Menschen, des Kinder- und Jugendschutzes, der Familienförderung und der sozialpädagogischen Fortbildung, die Beratungsdienste, haupt- und ehrenamtliche Kräfte von Trägern der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, etc. Eine Landesförderung erfolgt vorrangig bei Angeboten und Maßnahmen mit überörtlicher Bedeutung.

Im Rahmen von Projektförderungen und institutionellen Förderungen z. B. in den Aufgabenfeldern

  • Internationale Jugendarbeit
  • Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund
  • Jugendverbandsarbeit
  • Soziale und berufliche Integration
  • Politische und Kulturelle Bildung
  • Kindertageseinrichtungen
  • Kinderschutz

beteiligt sich der Bund ebenfalls an dem, primär den Kommunen obliegenden, umfangreichen Aufgabenspektrum in der Kinder- und Jugendhilfe.

Autor: Marc Ehling Drucken voriges Kapitel