Betriebserlaubnis

Gemäß § 45 Abs. 1 SGB VIII benötigen Kindertagesstätten für den Betrieb ihrer Einrichtung eine Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt. Grundlage für die Erteilung sind auf unterschiedlichen Rechtsvorschriften beruhende Kriterien, die seitens des Trägers einzuhalten sind. Die Kriterien ergeben sich aus den Zuständigkeitsbereichen für Kindertagesstätten, des Gesundheitsbereiches, der Lebensmittelüberwachung, der Bauaufsicht und des Brandschutzes sowie der Unfallkasse.