Trägerschaft

Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 KitaG (E-§ 17 Abs. 3 KitaG) ist es Aufgabe des Jugendamtes, auf eine bedarfsgerechte Vielfalt von Trägern hinzuwirken. In Rheinland-Pfalz ist eine breite Trägervielfalt von öffentlichen Trägern und Trägern der freien Jugendhilfe zu verzeichnen. Für das Verhältnis zwischen öffentlichen und freien Trägern gilt der Grundsatz der partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Entsprechend dem Nachrangprinzip (vgl. § 4 Abs. 2 SGB VIII) hat das Jugendamt zunächst darauf hinzuwirken, dass Trägerschaften von den freien Trägern übernommen werden. Allerdings besteht keine akzentuierte Vorrangstellung im Sinne eines unbedingten Anspruchs auf Priorität. Bei Würdigung aller fachlichen, organisatorischen und auch wirtschaftlichen Gesichtspunkte kann es im Einzelfall sachgerechter sein, einen öffentlichen Träger als geeignetere Lösung vorzuziehen.

Findet sich kein geeigneter Träger der freien Jugendhilfe, obliegt die Trägerschaft des Kindergartens der Gemeinde als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung (§ 10 Abs. 2 KitaG bzw. E-§ 5 Abs. 4 KitaG).

In vielen Fällen unterstützen die Kommunen die freien Träger finanziell. Nach Auffassung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur (s. Schreiben an die kommunalen Spitzenverbände vom Februar 2012) bestehen rechtliche Bedenken von freiwilligen Zuwendungen der Kommunen an freie Träger von Kindertagesstätten, wenn die Kommunen ihren Haushalt nicht ausgleichen können. Dies soll jedoch dann nicht gelten, wenn der Verstoß gegen das Ausgleichsgebot gemäß § 93 GemO per Saldo ohne die freiwilligen Zuwendungen größer ausfallen würde als mit ihnen. Diese Fallgestaltung kommt insbesondere in Betracht, wenn der freie Träger eine Einrichtung seiner Trägerschaft ohne die zusätzliche Unterstützung aufgeben würde und die Gemeinde die Trägerschaft übernehmen müsste.

Die Trägerschaft der 2.573 Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz verteilt sich auf folgende Gruppen2:


 Trägerschaft
Anzahl der
Kindertagesstätten
Anteil
 Evangelisch
426
17 %
 Katholisch
719
28 %
 Kommunal
937
36 %
 Jugendamt
238
9 %
 Sonstige
253
10 %
 insgesamt
2.573
100 %

2)   Quelle: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz; Stand: 22. April 2014