Historischer Abriss

Raumordnung und Raumplanung gab es in Ansätzen schon in der Antike (Kolonisation Germaniens durch die Römer). In Deutschland wird seit Beginn des 20. Jahrhunderts zweckgerichtet Raumplanung betrieben. Auslöser waren der starke Bevölkerungsanstieg im Umfeld der größeren Städte und die Entstehung von Industrieagglomerationen. Ziel der Raumordnungspolitik war es zunächst, die Standorte der neuen Wohnansiedlungen und Industrieanlagen in Einklang mit den Verkehrsplanungen bzw. Verkehrswegen zu bringen.

Die Raumplanung wurde in der damaligen Zeit nicht als staatliche Aufgabe verstanden. Die räumliche Steuerung von Wohnansiedlungen und Verkehrswegen war vielmehr integraler Bestandteil der Daseinsvorsorge (Bereitstellung der notwendigen Leistungen und Güter wie ärztliche Versorgung, Versorgung mit Waren, Bereitstellung von Schulen), die als Aufgabe allgemein der örtlichen Ebene zugerechnet wurde. Die Gebietseinheiten der örtlichen Ebene bildeten rasch zahlreiche interkommunale Verbünde, der Erkenntnis folgend, dass Raumordnung überörtlich angelegt ist.

In der NS-Zeit wurde die Raumordnung zentral durch den Staat betrieben. Diese staatliche Raumordnung blieb allerdings weitgehend wirkungslos.

In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg forderte der nach dem Zusammenbruch Deutschlands notwendige Wiederaufbau eine überörtliche Koordination der vorhandenen Nutzungsansprüche an den Raum. Dies machte - allerdings auf Länderebene (Landesplanung) - die Fortführung der staatlichen Raumordnung erforderlich, die zunächst in den sog. Aufbaugesetzen der Länder verankert wurde. Die Aufbaugesetze wurden ab den 1960er-Jahren zunehmend durch die jeweiligen Landesplanungsgesetze abgelöst. In Rheinland-Pfalz trat das erste Landesplanungsgesetz am 1. Juli 1966 in Kraft.

Autor: Dr. Daniela Franke Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel