Raumordnungsverfahren

In einem Raumordnungsverfahren wird vor Durchführung eines raumbedeutsamen Vorhabens (Beispiel: Bau einer neuen Schienentrasse) festgestellt, ob die vorliegenden Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen und auf welchem Weg diese mit anderen raumbedeutsamen Vorhaben abgestimmt werden können (§ 17 des Landesplanungsgesetzes). Das Raumordnungsverfahren, das nicht mit dem späteren konkreten Genehmigungsverfahren zu verwechseln ist, trägt somit im o. g. Beispiel dazu bei, eine raumverträgliche Linienführung der Schienentrasse sicherzustellen.

Autor: Dr. Daniela Franke Drucken voriges Kapitel