Kreisentwicklung

Nicht geregelt in Raumordnungsgesetz oder Landesplanungsgesetz ist die sog. Kreisentwicklung. Kreisentwicklung bedeutet, dass mithilfe eines Planes oder eines Konzeptes vom Landkreis Leitlinien und Ziele für die Entwicklung des jeweiligen kreisangehörigen Raumes vorgegeben werden. Entsprechende Planungen und Konzepte sind, da es sich um eine Selbstverwaltungsangelegenheit handelt, vom jeweiligen Kreistag zu beschließen. Es handelt sich damit um eine übergeordnete Planung der kommunalen Ebene, die keiner Genehmigung des Landes bedarf und zudem über den Kreistag demokratisch legitimiert ist. Leitziele einer Kreisentwicklungsplanung können u. a. sein:

  • die gleichwertige Entwicklung der Teilräume eines Landkreises,
  • die nachhaltige Entwicklung der Raum- und Siedlungsstruktur,
  • die Förderung der regionalen Wirtschaft und Landwirtschaft/Weinbau,
  • die Gewährleistung und Optimierung der Grundversorgung,
  • die Förderung von Identifikation und regionaler Identität,
  • Klimaschutz,
  • sichere und nachhaltige Energieversorgung,
  • Gender Mainstreaming.
Autor: Dr. Daniela Franke Drucken voriges Kapitel