Vorbemerkung

Die nachstehenden Ausführungen stellen auf den Gemeinderat und die Ratsmitglieder ab. Sie gelten für den Verbandsgemeinderat, den Kreistag, die Ausschüsse und die Ortsbeiräte sowie die Mitglieder dieser Gremien entsprechend. Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Selbstverständlich gilt bei den verwendeten Begriffen jeweils die weibliche und männliche Form gleichermaßen.

Autor: Helmut Lukas, Ralf Schmorleiz Drucken nächstes Kapitel