Immission, Emission, Lärmschutz

Immissionen sind Einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme oder Strahlen. Emissionen sind die gleichen Erscheinungen, der Unterschied liegt im Ort des Auftretens: die Emissionen gehen von der Anlage aus. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) dient dazu, die Allgemeinheit und insbesondere die Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Die Zuständigkeiten sind in der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO) festgelegt. Das Landes-Immissionschutzgesetz (LImSchG)enthält Regelungen für das Verhalten von Personen sowie für den Betrieb von Anlagen, die nach BImSchG als weiter gehende landesrechtliche Vorschriften zulässig sind.

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Autor: Birgit Heinz-Fischer Drucken nächstes Kapitel