Wasserwirtschaftliche Förderung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die kommunalen Maßnahmenträger seit vielen Jahrzehnten bei der Umsetzung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen. In den letzten rund 50 Jahren wurden Zuwendungen in Höhe von mehr als 5 Mrd. Euro ausgezahlt; das damit insgesamt induzierte Investitionsvolumen liegt noch höher. Im Bereich der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung tragen diese Fördermittel erheblich dazu bei, die notwendigen Investitionen zu finanzieren und die Belastungen der Bürger mit Gebühren und Beiträgen im Rahmen des Zumutbaren zu halten. Die gezielte Unterstützung der Maßnahmenträger im ländlichen Raum, die vom demographischen Wandel besonders betroffen sind, ist dabei von besonderer Bedeutung.

Die Fördermittel stammen zum überwiegenden Teil aus den Zweckzuweisungen des Kommunalen Fi-nanzausgleichs. Daneben werden originäre Landesmittel, die Abwasserabgabe, EU-Mittel sowie seit 2013 das Aufkommen aus dem Wasserentnahmeentgelt in Höhe von rd. 20. Mio. Euro eingesetzt.

Rechtsgrundlage für die Förderung sind die Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FöRiWWV), die zuletzt Ende 2017 neu gefasst wurden.18

Die erstmalige Herstellung im Bereich der Abwasserbeseitigung wird seit 2016 nicht mehr gefördert. Nunmehr liegt der Schwerpunkt auf der Sanierung der vorhandenen Abwasserkanäle. Auch in der Wasserversorgung gilt die erstmalige Herstellung als abgeschlossen. Gefördert werden dort insbesondere die Maßnahmen zur Sicherstellung von Menge und Güte der Wasserversorgung sowie Maßnahmen zum Schutz der Wasservorkommen.

Generell gelten gestaffelte Fördersätze je nach Höhe der Entgeltbelastung. Diese Förderschwellen wurden 2017 deutlich angehoben. Im Bereich der Abwasserbeseitigung setzt die Förderung in der Form zinsloser Darlehen ab einem Entgeltbedarf von 170,- Euro pro Einwohner und Jahr ein. Ab einer Entgeltbelastung von 260,- Euro/EW werden auch Teilzuschüsse gewährt. In Bereich der Wasserversorgung liegen die entsprechenden Werte bei 2,30 Euro/m3 bzw. 3,20 Euro/m3. Die Förderung wird unter bestimmten Voraussetzungen weiter aufgestockt („WRRL-Bonus", „Energie-Bonus“, „benchmarking-Bonus", „Zusammenarbeits-Bonus").

Der Förderbereich Gewässer- und Flussgebietsentwicklung dient in erster Linie zur Umsetzung der Ziele gemäß europäischer Wasserrahmenrichtlinie. Schwerpunkte sind die Gewässerrenaturierung sowie die Herstellung der Durchgängigkeit für die Wanderfische. Idealerweise sind Gewässerentwicklungsmaßnahmen aber multifunktional, d. h. sie sollen Mehrwerte beispielsweise auch für den Naturschutz, für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, für die Kulturlandschaft oder etwa für die Kommunale Entwicklung erbringen („Aktion Blau plus“). Ergänzend sorgen Kommunikation und Bürgerbeteiligung für eine hohe Akzeptanz für die naturnahe Gewässerentwicklung.

Kernelement im Förderbereich Hochwasserrisikomanagement ist die Erstellung von örtlichen Hochwasserschutzkonzepten an Gewässern 1., 2. und 3. Ordnung. Der Fördersatz dafür beträgt bis zu 90 %. Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes werden nur noch gefördert, wenn sich die Notwendigkeit aus einem örtlichen Hochwasserschutzkonzept ergibt (Fördersatz bis 60 % Zuschuss).

Gesonderte Fördertatbestände gibt es u. a. für Analysen, Gutachten und Konzeptionen, insbesondere zur Vorbereitung interkommunaler Kooperationen und für Kooperationen Wasserversorgung-Landwirtschaft sowie für Modellvorhaben und Pilotprojekte.


18)   Zuwendungen für  wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung - FöRiWWV). Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Ernährung, Energie und Forsten vom 30. November 2017 (103-04 331/2016-7, MinBl. 2018, S. 6).

Autor: Dr. Thomas Rätz Drucken voriges Kapitel