Stoffstrommanagement

Aus diesen Verpflichtungen resultiert für die entsorgungspflichtigen Städte und Kreise u. a. die Notwendigkeit des Betreibens von Systemen zur getrennten Erfassung unterschiedlicher Fraktionen des Abfalls, um die Verwertung oder umweltverträgliche Beseitigung sicherzustellen. Nicht verwechselt werden dürfen diese Erfassungssysteme mit privatwirtschaftlich betriebenen wie dem „Duales System Deutschland GmbH - DSD -“ (Gelber Sack). Generell sind nach dem § 6 Abs. 1 LKrWG 2014 die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, ein sog. kommunales Stroffstrommanagement zu implementieren. Kommunales Stroffstrommanagement ist die Sammlung und Bewertung von Daten und Informationen zu Stoffströmen, die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur gezielten Beeinflussung von Stoffströmen sowie die Vernetzung der handelnden öffentlich-rechtlichen und privaten Akteure mit dem Ziel der Identifikation und der Nutzung von Stoffstrompotenzialen auf örtlicher und überörtlicher Ebene zur Schonung der natürlichen Ressourcen. Die Abfallwirtschaftskonzepte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind daher bis zum 31. Dezember 2014 mit dem Ziel der Einführung eines Stoffstrommanagements zu überarbeiten und der zuständigen Behörde vorzulegen (siehe oben). Dabei werden die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger von den Struktur- und Genehmigungsdirektionen sowie dem Landesamt für Umwelt (LfU) beraten.

Autor: Dr. Daniela Franke Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel