Einführung

Die Bedeutung des öffentlichen Raums ist immer wieder aufs Neue zu definieren. Es muss dabei gelingen, Siedlungs- und Landschaftsräume aufzuwerten und aus ihrer Verwechselbarkeit zu holen, den Verlockungen einer Vergangenheitsvergegenwärtigung zu widerstehen und dem tief greifenden Wandel nicht nur als Investor zur Verfügung zu stehen, sondern sich darauf zu besinnen, dass Kommunen seit alters her Protagonisten der Baukultur sind, gefordert, auch durch eine verantwortungsvolle Bauleitplanung den darüber aufgebrochenen gesellschaftlichen Diskurs ebenso zu begleiten wie einen aktiven Beitrag zu den mit dem demografischen Wandel und der Energiewende verbundenen Herausforderungen und Chancen zu leisten. Der nachfolgende Beitrag stellt eines der für diese Zwecke vielleicht bedeutendsten Instrumente, das Bauplanungsrecht, in seinen Grundstrukturen dar.

Autor: Ralf Bitterwolf Drucken nächstes Kapitel