Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Die Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, der auf einen alsbaldigen Vollzug angelegt ist. Dieser Bebauungsplan hat ein konkretes Vorhaben zum Regelungsgegenstand und stellt keine Angebotsplanung dar, sondern verleiht Baurechte im Ergebnis nur verbunden mit vertraglich vereinbarten Bau- und Finanzierungspflichten. Er hat die gleiche Wirkung wie ein qualifizierter Bebauungsplan.

Nach § 30 Abs. 2 BauGB ist ein Vorhaben im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zulässig, wenn es dem Bebauungsplan nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Autor: Ralf Bitterwolf Drucken voriges Kapitel