Sicherung der Bauleitplanung

Um die Bauleitplanung während des Verfahrens als auch nach ihrem Abschluss zu sichern, enthält das Baugesetzbuch verschiedene Sicherungsinstrumente:

  • Veränderungssperre
  • Zurückstellung von Baugesuchen
  • Verbot planungswidriger Zustände durch Teilung von Grundstücken
  • gemeindliche Vorkaufsrechte

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