Smartphone-Nutzung während Ratssitzung

Surfen, twittern und posten gehört für die meisten Menschen mittlerweile zum Lebensalltag. Die verstärkte Nutzung elektronischer Medien kann während der Ratssitzung störend sein, wenn damit das Abstimmungsverhalten dokumentiert wird oder durch Nachrichten im Minutentakt nach draußen von der Sacharbeit im Gremium ablenkt.

Ein pauschales Verbot von Smartphones ist mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt (Erreichbarkeit für den Babysitter bei Notfällen etc.) unverhältnismäßig.

Erfolgt keine Regelung in der Hauptsatzung, sind Meldungen mit Videos oder Bildern (tweets, posts, etc.) nur zulässig, wenn vor der Sitzung alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderats zustimmen (§ 35 Abs. 1 Satz 6 GemO).

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Autor: Agneta Psczolla Drucken voriges Kapitel