Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Rheinland-Pfalz
(E-Government-Gesetz Rheinland-Pfalz – EGovG RP)

Die rheinland-pfälzische Landesregierung beabsichtigt den vom Bund ermöglichten landesrechtlichen Regelungsrahmen auszuschöpfen und will hierzu ein Landes-E-Government-Gesetz (EGovG RP) erlassen. Am 3. Juli 2018 ist ein erster Referentenentwurf vorgestellt worden. Das Gesetz soll danach für alle Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit landes- oder bundesrechtliche Vorschriften nicht inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten, gelten. Damit unterliegen auch kommunalwirtschaftliche Unternehmen den Regelungen des EGovG RP.

Zentrale Regelungen des Gesetzes sind danach:

  • der elektronische Zugang zur Verwaltung,
  • Ausgestaltung des Angebots von Informationen über Behörden und ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen,
  • elektronischer Rechnungsempfang und elektronische Bezahlmöglichkeiten,
  • elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung in Verbindung mit optimierten elektronischen Verwaltungsverfahren,
  • Angebot elektronischer Verwaltungsleistungen und zum Servicekonto (s. u.),
  • Georeferenzierung,
  • Barrierefreiheit,
  • Informationssicherheit,
  • elektronische Beteiligungsverfahren,
  • weitgehende Standardisierung der eingesetzten Informations- und Kommunikationstechnologien,
  • E-Akte (nur in Bezug auf Landesbehörden)

Inhaltsverzeichnis

Autor: Agneta Pszcolla, Herbert Benz Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel