Leistungsfinder und BUS Datenbank

Im Entwurf des E-Government-Gesetz Rheinland-Pfalz werden Eckpunkte zur Mitwirkung im künftigen Portalverbund festgeschrieben. Alle Behörden sind hierbei verpflichtet, Informationen über ihre Aufgaben, ihre Anschrift, ihre Geschäftszeiten sowie postalische, telefonische und elektronische Erreichbarkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung wird dahingehend verstärkt, dass diese Informationen auch aktuell sein müssen.

Im Rahmen des Portalverbundes erfolgt künftig eine Arbeitsteilung. Dabei entwickeln der Bund und die Länder die jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu allen Verwaltungsleistungen. Die Kommunen ihrerseits sollen diese Daten mit den lokalen Besonderheiten anreichern, zuständige Mitarbeiter oder Organisationseinheiten einschließlich ihrer Erreichbarkeit erfassen und vorhandene Online-Verfahren oder Online-Prozesse zur jeweiligen Leistung ergänzen. Um diese Informationen dann auf allen drei Ebenen darstellen zu können, ist ein vertikaler Datentransfer notwendig. In Rheinland-Pfalz führten das Land und die kommunalen Spitzenverbände bereits ihre beiden zentralen Plattformen bus.rlp.de und rlpDirekt.de im System portal.rlp.de zusammen. Das gemeinsame Portal „portal.rlp.de“ wird zum zentralen Portal für Rheinland-Pfalz im Portalverbund ausgebaut. Dieses Portal dient als zentraler landesweiter Leistungsfinder.

Für die Kommunen gibt es unterschiedliche Portalverbundclients, mit denen die vorgenannten Daten eingepflegt und aktualisiert werden können. Mit diesen Clients lassen sich die Daten sowohl für die eigene Homepage als auch für den Landesverbund verwalten.

Über die Landesgrenzen hinweg fließen die Leistungsdaten dann auch in das künftige Bundesportal ein.

Autor: Agneta Pszcolla, Herbert Benz Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel