Schaffung standardisierter Basisdienste

Die kommunalen Spitzenverbände und das Land haben am 26. November 2018 eine Kooperationsvereinbarung zur Schaffung einer gemeinsamen E-Government-Strategie abgeschlossen. Danach wird insbesondere bei der Entwicklung, Beschaffung, Weiterentwicklung sowie der Nutzung und dem Betrieb von Soft- und Hardwarekomponenten (standardisierte E-Government-Basisdienste) zusammengearbeitet. Diese Basisdienste stehen dazu sukzessive im Landesbetrieb Daten und Information (LDI) für die Kommunen und Landesbehörden bereit.

Nach § 21 des Referentenentwurfes des E-Government-Gesetzes RP soll ein IT-Kooperationsrat aus Vertretern von Landeregierung und kommunalen Spitzenverbänden gebildet werden, der die Eckpunkte der Ebenen übergreifenden Kooperation zwischen Land und Kommunen festlegen soll.

In einem Lenkungskreis werden die Ausführung der Kooperationsvereinbarung ausgestaltet und insbesondere die gemeinsamen E-Government-Basisdienste festgelegt.

Die wichtigsten E-Government-Basisdienste lassen sich wie folgt beschreiben:

Autor: Agneta Pszcolla, Herbert Benz Drucken nächstes Kapitel