Die Richtlinien für die Zahlung einer Aufwandsentschädigung

Die Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter vom 27. November 1997 (GVBl. S. 435), BS 2020-4, regelt die Aufwandsentschädigung für folgende Ehrenämter:

  • Der Mitglieder der Gemeinderäte, der Verbandsgemeinderäte, der Kreistage und des Bezirkstags (kommunale Vertretungskörperschaften)
  • der Mitglieder der Ortsbeiräte, der Ausschüsse der kommunalen Vertretungskörperschaften, der Beiräte für Migration und Integration, der Beiräte für ältere Menschen, der Beiräte für behinderte Menschen und der sonstigen Beiräte sowie der Jugendvertretungen
  • der Ortsbürgermeister und der Ortsvorsteher
  • der ehrenamtlichen Beigeordneten der Gemeinden und der Verbandsgemeinden und der ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten
  • des Vorsitzenden und der zwei stellvertretenden Vorsitzenden des Bezirkstags
  • der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinden und der Verbandsgemeinden sowie
  • der Verbandsvorsteher und der stellvertretenden Verbandsvorsteher von Zweckverbänden

Für alle in der KomAEVO geregelten Ehrenämter gilt einheitlich, dass

  • die Aufwandsentschädigung durch die Hauptsatzung zu regeln ist (§ 2 KomAEVO),
  • auf die Aufwandsentschädigung weder ganz noch teilweise verzichtet werden kann (§§ 3 Abs. 5 und 8 Abs. 1 Satz 2 KomAEVO),
  • neben der gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 SGB VII bestehenden gesetzlichen Unfallversicherung eine angemessene Unfallversicherung abgeschlossen werden kann (§§ 3 Abs. 3 und 8 Abs. 3 KomAEVO) und
  • der Lohn- und Verdienstausfall nach folgenden Grundsätzen zu erstatten ist (§§ 4 Abs. 3 und 8 Abs. 3 KomAEVO)
    • Personen in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis ist der nachgewiesene Lohnausfall in voller Höhe zu ersetzen
    • anderen Personen ist auf Antrag der Verdienstausfall bis zu einem in der Hauptsatzung zu regelnden Durchschnittssatz zu erstatten
    • sonstige Personen können einen nachgewiesenen Nachteilsausgleich bis zur Höhe des Verdienstausfallersatzes erhalten.

Inhaltsverzeichnis

Autor: Stefanie Bambach, Manfred Gabler † Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel