Klimaschutz und Energiewende

Um den globalen Temperaturanstieg bzw. den Klimawandel zumindest zu begrenzen, hat sich Deutschland im Rahmen der internationalen Klimaabkommen verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen, insbesondere von CO2 drastisch zu reduzieren. Die konkreten Ziele sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)2festgelegt.  Danach soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch schrittweise erhöht werden – von 35 Prozent bis 2020 auf 80 Prozent bis 2050 (2017: 36 Prozent).3

„Erneuerbar“ ist dabei nicht physikalisch zu verstehen, sondern meint Energien aus regenerativen Quellen wie Wind- und Wasserkraft, Sonnenenergie, Geothermie bzw. Erdwärme oder nachwachsenden Rohstoffen. Der Begriff Energiewende steht für diesen Umstieg von fossilen Energien und Kernbrennstoffen auf erneuerbare Energien sowie zusätzlich für die Verringerung des Energieverbrauchs durch eine sparsame und effiziente Nutzung der Energie.

Den Kommunen kommt bei der Umsetzung dieser Ziele eine bedeutende, wenn nicht zentrale Rolle zu. Ohne ihre aktive Mitwirkung ist die Energiewende nicht zu schaffen. Auf allen kommunalen Ebenen habe sich Kommunen in Rheinland-Pfalz dieser Aufgabe aktiv angenommen, nicht selten mit dem Ziel, sich zu sog. energieautonomen, zero-emission oder klimaneutralen Kommunen zu entwickeln. Die Ansätze und Möglichkeiten sind vielfältig: Als Träger der örtlichen Planungshoheit und im Rahmen von Genehmigungsverfahren können sie die Rahmenbedingungen für die Versorgung mit erneuerbaren Energien aktiv mitgestalten und entsprechende Vorgaben machen oder Kriterien festlegen. In ihren eigengenutzten oder vermieteten Gebäuden, für die Straßenbeleuchtung oder etwa beim kommunalen Fuhrpark haben sie den Einsatz erneuerbarer Energien bzw. den effizienten und sparsamen Energieeinsatz selbst in der Hand. Über ihre Stadtwerke oder andere kommunale Unternehmen können sie aktiv die Umstellung auf erneuerbare Energien voranbringen. Sie können örtliche Energieversorgungskonzepte aufstellen und Energieberatungsstellen einrichten. Sie können geeignete Flächen für Erneuerbare-Energien-Anlagen bereitstellen oder in den Konzessions- und Gestattungsverträgen auf erneuerbare Energien setzen. Nicht zuletzt sind sie – das darf man wohl nicht unterschätzen – Vorbild für Bürger und Wirtschaft vor Ort.

Zweifellos ist die Umstellung auf erneuerbare Energien bzw. auf energieeffizientere Techniken in aller Regel mit u. U. sehr hohen Vorleistungen und Investitionen verbunden, die erst einmal finanziert werden müssen. Daher darf die wirtschaftliche Nachhaltigkeit nicht außer Acht gelassen werden, insbesondere in Zeiten knapper kommunaler Kassen. Idealerweise amortisiert sich die Investition mittel- bis langfristig (wie z. B. bei der Umstellung auf LED-Beleuchtung). Dazu sind fundierte und auf realistischen Prognosen basierende Wirtschaftlichkeitsrechnungen unverzichtbar. Je nach Projekt und Investitionsvolumen ist auch die Organisations- und Beteiligungsform bzw. die Einbindung privater Partner für den wirtschaftlichen Erfolg maßgeblich.

In einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung sind auch die regionalen Wertschöpfungseffekte einzubeziehen. Solche entstehen insbesondere bei dezentralen Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien. Anders als bei fossilen Energien entsteht die Wertschöpfung vorrangig vor Ort und fließt in Form von Einkommen, Unternehmensgewinnen, vermiedenen Brennstoffkosten sowie Steuern und Abgaben wieder in die Region zurück. Dies kann insbesondere in strukturschwachen Regionen neue finanzielle Spielräume für die Kommunen und neue wirtschaftliche Standbeine für die örtlichen Unternehmen schaffen. Als regionale Wertschöpfungseffekte werden insbesondere die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Stärkung der kommunalen Steuereinnahmen und die Verbesserung der regionalen Kaufkraft genannt. Zur Ermittlung solcher Wertschöpfungseffekte gibt es zwischenzeitlich sog. „Wertschöpfungsrechner“, teils online frei verfügbar. Es gibt eine Vielzahl zusammenfassender und online verfügbarer Darstellungen besonders erfolgreicher Energiewende-Projekte, beispielsweise über das Portal kommunal-erneuerbar.de.


2) Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138)

3) Quelle: Erneuerbare Energien in Zahlen. Broschüre des BMWi (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/erneuerbare-energien-in-zahlen-2017.html)