Ausgewählte Einzelthemen

Dass Feuerwehrangehörige tagsüber nicht in genügender Anzahl an ihrem Wohnort für den Feuerwehreinsatz verfügbar sind, ist für die Feuerwehren zwar kein neues Problem, doch es hat mittlerweile ein nahezu flächendeckendes Ausmaß angenommen.  Die Tagesalarmunsicherheit hat auch die Feuerwehren erreicht, die bisher noch mit der sogenannten „gerätebezogenen Mannschaftsstärke“ ausrücken konnten. Bei gegebener Tagesalarmunsicherheit können die folgenden Lösungsansätze den Freiwilligen Feuerwehren vor Ort und den Gemeinden als deren Aufgabenträger zur Problemlösung dienen:

Verwendung von Universalfahrzeugen für die Technische Hilfeleistung und Brandbekämpfung (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge HLF 10 und HLF 20) mit einer Besatzung von neun Feuerwehrangehörigen sowie Staffelfahrzeugen (Kleinlöschfahrzeuge – KLF, Tragkraftspritzenfahrzeuge – TSF, Mittlere Löschfahrzeuge – MLF) mit einer Besatzung von sechs Feuerwehrangehörigen, um mit weniger Personal aber höherwertiger Technik den erforderlichen Sicherheitsstandard halten zu können.

Frauen und andere gesellschaftlichen Gruppen wie beispielsweise Bürger mit Migrantionshintergrund gleichberechtigt in die Freiwilligen Feuerwehren aufnehmen.

Alarmierungsgemeinschaften bilden, das heißt, die Alarm- und Ausrückeordnung so strukturieren, dass mehrere örtliche Einheiten bei einem Einsatz gleichzeitig alarmiert werden, um mit einer ausreichenden Mannschaftsstärke gemeinsam wirksame Hilfe einleiten zu können.

Doppelmitgliedschaft in der Feuerwehr des Wohnortes und in der Feuerwehr des Ortes, in dem sich die Arbeitsstelle befindet, ermöglichen und fördern.

Unterstützung des Ehrenamtes durch das Hauptamt, das heißt, hauptberufliche Kräfte für die größeren Feuerwehren mit Stützpunktaufgaben in den jeweiligen Gemeindeverwaltungen einstellen und beschäftigen. Diese Einsatzkräfte können sowohl Bagatell- und Kleineinsätze allein abwickeln, als auch als soenannter „erster Abmarsch“ Sofortmaßnahmen ergreifen, die durch die freiwillig-ehrenamtlichen Einsatzkräfte der „zweiten Welle“ ergänzt werden.

Der Mitgliederschwund durch die demografische Entwicklung macht auch vor den Feuerwehren nicht halt. In den deutschen Feuerwehren verharrt die Mitgliederzahl auf hohem Niveau oder fällt leicht. Noch bringen sich 900.000 Bürgerinnen und Bürger in den deutschen Feuerwehren ein, um freiwillig-ehrenamtlich einen wesentlichen Beitrag zur Inneren Sicherheit im Brandschutz, der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz zu leisten; in Rheinland-Pfalz sind dies etwa 51.000 Feuerwehrangehörige. Zwischen den Jahren 1995 und 2014 ist die Zahl der Aktiven in den Feuerwehren um etwa 12.000 Feuerwehrangehörige geschrumpft. Damit sich durch die demografische Entwicklung die Lage nicht verschärft, können die folgenden Lösungsansätze durch die Freiwilligen Feuerwehren und die Gemeinden als deren Aufgabenträger aufgegriffen werden:

Gründung von Jugendfeuerwehren zur Nachwuchsgewinnung. Derzeit sind in Rheinland-Pfalz etwa 12.500 Jungen und Mädchen in 1.100 Jugendfeuerwehren aktiv; 2004 waren es noch 14.000. Der Anteil von Mädchen beträgt in den rheinland-pfälzischen Jugendfeuerwehren rund 20 % und entspricht dem Bundesdurchschnitt.

Mit der Herabsetzung des Eintrittsalters in die Jugendfeuerwehr von zwölf auf zehn Jahre hat das Land bei der Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes im Jahr 2005 einen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität geleistet.

Seit Dezember 2006 können Vorbereitungsgruppen für die Jugendfeuerwehr, so genannte „Bambini-Feuerwehren“ gegründet werden, in denen auch Kinder unter zehn Jahren „spielerisch“ an die Feuerwehr herangeführt werden.

Erleichterung des Übertritts von der Jugendfeuerwehr in die Einsatzabteilungen
In Rheinland-Pfalz verbleiben zwischen 20 und 30 Prozent der jungen Feuerwehrleute nach dem Wechsel in der aktiven Wehr – der Durchschnitt auf der Bundesebene liegt bei sechs bis acht Prozent. Damit dieser Übertritt reibungslos vollzogen werden kann und die jungen Feuerwehrleute möglichst lange im aktiven Dienst verbleiben, hat die JFw-RLP mit dem LFV-RLP e. V. unter Beteiligung des Landes die beispielhafte Aktion „Aus zwei mach’ eins!“ geschaffen. Diese Aktion trägt dazu bei, dass die Führungskräfte der aktiven Einsatzabteilungen die Jugendlichen noch besser als bisher integrieren.

Die grundsätzliche und flächendeckende Öffnung der Freiwilligen Feuerwehren für Frauen und Mädchen; und zwar vollkommen gleichberechtigt und nicht als „Lückenbüßerinnen“ für fehlende Männer!  Eine entsprechende Werbekampagne hat der Deutsche Feuerwehrverband mit der Unterstützung der Landesfeuerwehrverbände durchgeführt.

Autor: Hans-Peter Plattner, Annette Strobel Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel