Zeitlose Grundsätze für eine leistungsfähige Gefahrenabwehr

Zu Beginn des im 21. Jahrhunderts lassen sich aus der persönlichen Sicht der Verfasser die folgenden Grundsätze für eine leistungsfähige zivile, nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr, insbesondere für den Brand-, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz in Deutschland entwickeln:

  • Die vielfältigen Sicherheitspartner im Bevölkerungsschutz – insbesondere die Gemeinden, Städte, Landkreise, die Länder und der Bund mit ihren verschiedenen Ressorts sowie die Hilfeleistungsorganisationen – kooperieren vertrauensvoll und gleichberechtigt auf der Grundlage abgestimmter Konzepte miteinander. Als positives Beispiel ist die Feuerwehr-Dienstvorschrift „Führung und Leitung im Einsatz“ (FwDV 100) zu nennen, die seit 1999 fachdienst- und organisationsübergreifend von den Ländern, dem Bund und den Hilfeleistungsorganisationen für ein einheitliches Führungssystem der Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz angewendet wird. Hier gilt:
    „Kooperation statt Konkurrenz.“

  • Die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bilden eine vernetzte Sicherheitsarchitektur, die sich organisch von den unteren Einsatz-, Führungs- und Verwaltungsebenen nach oben hin aufbaut und nicht umgekehrt  von „oben“ nach „unten“. Hier gilt:
    „Bottom up“ und nicht „Top down.“

  • Organisatorische, strategisch-konzeptionelle, taktische und technische Rahmenkonzepte der Länder und des Bundes (staatliche Aufgabenträger des Bevölkerungsschutzes) dienen insbesondere den Gemeinden, Städten und Landkreisen (kommunale Aufgabenträger des Bevölkerungsschutzes) als Handlungsempfehlungen und Handlungsanweisungen. Einheitliche Grundsätze lassen sich durch ein gemeinsames Einsatz- und Führungsverständnis und durch eine aufeinander abgestimmte Einsatzvorbereitung erzielen; sie bedürfen nicht der staatlichen Auftragsverwaltung. Hier gilt:
    „Einheit in der Vielfalt.“

  • Die kommunalen Aufgabenträger des Bevölkerungsschutzes benötigen einen Handlungsspielraum bei der Durchführung der Gefahrenabwehr auf der Grundlage der staatlichen Rahmenvorgaben. Der sogenannte „Durchgriff“ in Form einengender staatlicher Auftragsverwaltung durch die Länder und den Bund widerspricht sowohl dem Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung als auch der erfolgreichen Führungskonzeption „Führung mit Auftrag“, die in den Managementmethoden „Management by Objectives (Führen durch Zielvereinbarung)“ und  „Management by Delegation (Führen durch Delegation)“ zu erkennen ist. Hier gilt:
    „Auftragstaktik anstelle Befehlstaktik.“

Der Schwerpunkt im Verbundsystem der zivilen nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr liegt bei den Kommunen, dort wo Gefahrenlagen und Schadenereignisse die Bürgerinnen und Bürger bedrohen, dort wo die Bürgerschaft Hilfe erwartet und dort wo überwiegend kommunale Einsatzkräfte zur Gefahrenabwehr tätig werden. Staatliche Maßnahmen der Länder und des Bundes in den Bereichen Strategie, Forschung, Lehre und Ausbildung ergänzen die kommunalen Leistungen.

Die Sicherstellung der zivilen nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr ist eine zu wichtige Aufgabe, als dass man sie den Gemeinden, den einzelnen Behörden sowie den nicht-staatlichen Verbänden und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) allein, ungeregelt und im freien Ermessen unkoordiniert überlassen dürfte. Bereits 1850 erkannte der Feuerwehrpionier Conrad Dietrich Magirus (1824 - 1895), dass das bürgerschaftliche Engagement mit Vereins- oder Verbandscharakter zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr allein nicht ausreicht. Er forderte schon damals, und das als Initiator und Mitbegründer des Deutschen Feuerwehrverbandes, die Feuerwehren als Einrichtungen der Gemeinden zu organisieren und die Gemeindefeuerwehren der staatlichen Aufsicht zu unterstellen! Andererseits ist es aber auch nicht zielführend, den Bevölkerungsschutz als nationalstaatliche oder gar europäische Aufgabe zu definieren und überzuorganisieren, die bestehenden kommunalen, föderalen und organisationsinternen Strukturen zu ignorieren und konkurrierende, mehrgleisige Parallelstrukturen aufzubauen. Die Länder und der Bund haben diese Lektion gelernt; Europa ist erst dabei sie zu lernen!

Unabhängig von der gewählten Führungsorganisation und den geltenden Rechtsgrundlagen sind die folgenden unabdingbaren Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche flächendeckende zivile nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr zu erfüllen:

  • Die Fähigkeit und Bereitschaft zur Selbst- und Nachbarschaftshilfe bei der Bevölkerung im Rahmen des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes bildet die Grundlage der Gefahrenabwehr. Hier gilt:
    „Bevölkerungsschutz für den Bürger durch den Bürger.“

  • Erst wenn die Selbst- und Nachbarschaftshilfe an ihre Grenzen stoßen, setzt die behördliche Gefahrenabwehr ein, die auf die Eigeninitiative und Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger aufbaut. Die Kommunen und der Staat sind nicht in der Lage, die Gefahrenabwehr als unentgeltliche Dienstleistung und „Rundum-Sorglos-Paket“ anzubieten. Hier gilt:
    „Hilf Dir selbst, so hilft Dir Gott – und wenn nicht die Feuerwehr.“

  • Ein flächendeckender und finanzierbarer Bevölkerungsschutz erfordert das freiwillig-ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger, um das erforderliche Einsatzpersonal in den Einheiten und Einrichtungen des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes demokratiefest und zukunftssicher bereitzustellen. Derzeit wirken in Deutschland noch rund 1,5 Mio. Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz überwiegend freiwillig-ehrenamtlich mit. Hier gilt:
    „Frage nicht, was die Gesellschaft für Dich tut, sondern, was Du für die Gesellschaft tun kannst. Hauptamt unterstützt das Ehrenamt.“

  • Der Bevölkerungsschutz setzt bei den politischen Entscheidungsträgern aller Ebenen die Einsicht in die Notwendigkeit einer leistungsfähigen Gefahrenabwehrstruktur voraus. Hier gilt:
    „Der Bevölkerungsschutz in allen seinen Bereichen ist eine hoheitliche Kernaufgabe. Der Bürger erwartet Taten und keine Lippenbekenntnisse und Sonntagsreden.“

  • Eine ausreichende Finanzierung und angemessene finanzielle Förderung des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes durch alle Sachkostenträger ist unter Berücksichtigung der gegebenen, engen finanziellen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Hier gilt:
    „Kein Bevölkerungsschutz nach Kassenlage. Kein Kaputtsparen der Gefahrenabwehr.“

  • Komplexe technische und politische Systeme mit einem hohen Gefahren- und Risikopotenzial, wie zum Beispiel Störfallbetriebe, Einrichtungen mit einer kritischen Infrastruktur, der Kampf gegen den internationalen Terrorismus oder die Landesverteidigung, erfordern eine effektive und effiziente Schaden- und Krisenprävention durch eine hohe Betriebssicherheit oder Konfliktverhütung, da die Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr nach dem Schadeneintritt begrenzt sind. Hier gilt:
    „Prävention geht vor Abwehr. Vorbeugen ist besser als helfen, abwehren oder kämpfen.“
Autor: Hans-Peter Plattner, Annette Strobel Drucken voriges Kapitel