Einleitung

Unseren Verstorbenen eine würdige und angemessene letzte Ruhestätte zu gewähren ist eine öffentliche Aufgabe. Diese wird sowohl von den Kirchen als auch von den Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wahrgenommen. Friedhöfe als öffentliche Einrichtungen dienen der Bestattung der Toten und demnach der Abwehr damit verbundener gesundheitlicher Gefahren. Sie dienen aber auch nach der Definition des Reichsgerichts der „Ermöglichung einer angemessenen und geordneten Leichenbestattung“ sowie dem „pietätvollen Gedenken der Verstorbenen“. Durch einen deutlich wahrzunehmenden Wandel in der Bestattungskultur u. a. auch durch die Zuwanderung Andersgläubiger mit eigenen Bestattungsriten und den sich fortsetzenden Trend zur Urnenbestattung werden die Kommunen vor neue Herausforderungen gestellt.

Autor: Christine Reis Drucken nächstes Kapitel