Gesetzliche Schranken der kommunalen Selbstverwaltung
Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung steht den Gemeinden aber nicht unbegrenzt, sondern „im Rahmen der Gesetze“ zu.
Gesetzliche Schranken sind:
- Das Kommunalverfassungsrecht als solches
- die Kommunal- oder Staatsaufsicht
- die Statuierung von Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung und die Übertragung von staatlichen Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung (Auftragsangelegenheiten)
- die Einschränkung gemeindlicher Hoheitsbefugnisse (z. B. Personalhoheit durch das öffentliche Dienstrecht, Planungshoheit durch die planungsrechtlichen Bestimmungen).