Bedeutung des Gemeindewaldes

Der Gemeindewald nimmt eine Brückenfunktion zwischen dem Staatswald und dem Privatwald ein. Vergleichbar dem Staatswald ist der Gemeindewald dem Gemeinwohl verpflichtet. Vergleichbar dem Privatwald muss die Waldbewirtschaftung für die einzelne Gemeinde zu wirtschaftlich tragfähigen Ergebnissen führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Forsthaushalt einen wesentlichen Anteil am Gesamthaushalt ausmacht. Für größere Städte hat das Waldeigentum ganz andere Funktionen als für eine Ortsgemeinde in der Eifel oder im Hunsrück. Gemeindewald im Ballungsraum unterliegt hohen Anforderungen bezüglich der Schutz- und Erholungsfunktionen, Gemeindewald in strukturschwachen ländlichen Regionen ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.

Markenzeichen des Gemeindewaldes ist die enge Bindung der örtlichen Bevölkerung an ihren Wald. Die Waldbewirtschaftung stellt eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe dar. Die Entscheidungsbefugnisse liegen beim jeweiligen Gemeinde-/Stadtrat. Mit anderen Worten: Tausende von Ratsmitglieder legen die Eigentümerziele in den Gemeindewäldern fest, entscheiden über die Bewirtschaftungsmaßnahmen und übernehmen damit Verantwortung für den Wald. Die Vielfalt der Eigentümerziele führt zwangsläufig zu unterschiedlichen Bewirtschaftungsweisen. Dies ist durchaus positiv zu beurteilen. Vielfalt ist eine gute Strategie, um für die ungewissen Anforderungen der Zukunft gerüstet zu sein.

Autor: Dr. Stefan Schaefer Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel