Öffentlich-rechtliche Organisationsformen
Die der Gemeinde zur Verfügung stehenden öffentlich-rechtlichen Organisationsformen lassen sich – abgestuft nach dem Grad der Verselbstständigung – wie folgt unterscheiden:
Die der Gemeinde zur Verfügung stehenden öffentlich-rechtlichen Organisationsformen lassen sich – abgestuft nach dem Grad der Verselbstständigung – wie folgt unterscheiden: