Regiebetrieb

Regiebetriebe sind die älteste Organisationsform und die ursprünglich in den Kommunalverwaltungen am weitesten verbreitete Form von Ansätzen kommunaler Unternehmerschaft. Sie sind rechtlich unselbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts, eng in den Verwaltungsaufbau integriert und rechtlich, organisatorisch sowie auch haushalts- und finanzwirtschaftlich von der kommunalen Gebietskörperschaft abhängig. Sie sind ein Teil der Kommunalverwaltung.

Autor: RA JUDr. Stefan Meiborg, Dr. Wolfgang Neutz [bis 2018] Drucken nächstes Kapitel