Rechtsschutz gegen das Ob kommunalwirtschaftlicher Betätigung
Geht es um die grundsätzliche Zulässigkeit wirtschaftlicher Tätigkeit der Gemeinde, so kommen zwei Möglichkeiten in Betracht: Einerseits die Klage des Privaten gegen die Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht (2.2.1) und die Klage vor dem Zivilgericht (2.2.2).