Organisation der Vermessungs- und Katasterverwaltung/Rechtlicher Rahmen

Die administrative Spitze der Vermessungs- und Katasterverwaltung ist im Ministerium des Innern, für Sport und Infrastuktur (ISIM) angesiedelt. Das ISIM ist für alle grundsätzlichen Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasterwesens zuständig. Die Geodaten bzw. die erwähnten Geobasisinformationen werden durch das in Koblenz ansässige Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (LVermGeo) bzw. die Vermessungs- und Katasterämter erhoben und bereitgestellt. In den Städten Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz, Trier und Worms finden sich zusätzlich eigene Stadtvermessungsämter, die ebenfalls berechtigt sind, Vermessungen durchzuführen. Bei den Vermessungs- und Katasterämtern und den Vermessungsämtern der eben erwähnten Städte sind zudem die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte eingerichtet.

Die rechtlichen Grundlagen für die Vermessungsverwaltung bilden das Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm), die Durchführungsverordnung zu diesem Landesgesetz (LGVermDVO) sowie weitere, auf Basis des LGVerm erlassene Rechtsverordnungen und Vorschriften wie die Gutachterausschussverordnung (GAVO). Eine Übersicht über die Standorte der Vermessungs- und Katasterämter und ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich kann der Homepage des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur, www.isim.rlp.de, entnommen werden.

Autor: Jürgen Hesch Drucken voriges Kapitel