Allgemeines

Der Rettungsdienst ist in Deutschland nach dem Föderalismusprinzip des Grundgesetzes Aufgabe der Länder und wird daher durch Landesgesetze geregelt. Nach dem Rettungsdienstgesetz des Landes Rheinland-Pfalz ist der Rettungsdienst eine öffentliche Aufgabe. Er hat im Rahmen der Daseinsvorsorge die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Notfall- und Krankentransportes als medizinisch-organisatorischer Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr sicherzustellen. Dabei arbeiten in vielen Fällen die Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes eng mit dem Rettungsdienst zusammen. Wichtig ist dabei, dass es sich bei den Schnelleinsatzgruppen Sanität um Einheiten des Katastrophenschutzes und nicht um solche des Rettungsdienstes handelt, obwohl Gerät und Auftreten oftmals ähnlich sind. Sie übernehmen aber nicht Aufgaben des Regelrettungsdienstes und sind folglich auch nicht im Rettungsdienstgesetz geregelt.

Der Notfalltransport hat bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten (Notfallpatienten) lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, ihre Transportfähigkeit herzustellen und sie unter fachgerechter Betreuung, in der Regel mit Notarzt-, Rettungs-, Notfallkrankenwagen oder Luftfahrzeugen, in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern. Zum Notfalltransport gehört auch die Verlegung von Patienten unter intensivmedizinischen Bedingungen (Intensivtransport).

Der Krankentransport hat kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung, in der Regel mit Krankentransportwagen, zu befördern. Ebenfalls geregelt ist der Transport von Personen, die während des Transportes keiner medizinischen Betreuung bedürfen (Krankenfahrten).

Die Landesregierung plant umfangreiche Änderungen des Rettungsdienstgesetzes. Ein entsprechender Referentenentwurf wurde zum Jahresende 2018 erstellt und geht voraussichtlich im Jahr 2019 in das parlamentarische Verfahren. Zum Zeitpunkt des Redaktionschlusses des Kommunalbreviers war nicht abzuschätzen, welche der geplanten Vorschriften tatsächlich umgesetzt werden. Soweit möglich und sinnvoll wird auf die geplanten Änderungen im Text eingegangen.

Auch der Rettungsdienst ist in immer stärkerem Maße von den gesellschaftlichen Veränderungen geprägt. Insbesondere der demografische Wandel und die dadurch bedingten Veränderungen der Lebens- und Arbeitswelt führen auch zu neuen Heraufsorderungen in der rettungsdienstlichen Versorgung der Menschen und zu nicht unerheblich steigenden Einsatzzahlen. Diesen und anderen Umständen sollen die gesetzlichen Änderungen Rechnung tragen.

Autor: Fabian Kirsch Drucken nächstes Kapitel