Allgemeines

Zum 1. September 2007 ist das Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1595) als Art. 1 des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält ein grundsätzliches Rauchverbot in allen Einrichtungen des Bundes und im Personennahverkehr. Ferner sieht es durch eine Ergänzung der Arbeitsstättenverordnung eine Verbesserung des Schutzes vor Passivrauchen am Arbeitsplatz vor. Eine Änderung des Jugendschutzgesetzes verbietet es, Jugendlichen unter 18 Jahren Tabakwaren zu erwerben und in der Öffentlichkeit zu rauchen. Auch müssen Zigarettenautomaten ab dem 1. Januar 2009 technisch so umgerüstet sein, dass Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren die Entnahme von Zigaretten nicht möglich ist.

Rauchen zählt zu den größten vermeidbaren Gesundheitsrisiken in Deutschland und kann Krebs, Herz-Kreislauferkrankungen und chronische Bronchitis verursachen. Bundesweit sterben im Jahr rund 140.000 Menschen an Erkrankungen, die auf das Rauchen zurückzuführen sind. Jährlich sterben etwa 2.100 Menschen in Rheinland-Pfalz an bösartigen Neubildungen in der Luftröhre, den Bronchien und der Lunge, die zu 80 bis 90 Prozent durch das Rauchen verursacht werden.

Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass nicht nur das aktive Rauchen gefährlich ist. Vielmehr tragen auch nichtrauchende Menschen, die Tabakrauch ausgesetzt sind, ein Risiko. Eine Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums aus dem Jahr 2005 hatte festgestellt, dass jährlich in Deutschland rund 3.300 Menschen an den Folgen des Passivrauchens sterben. Übertragen auf Rheinland-Pfalz sind das 165 Todesfälle, die vermieden werden könnten.

Nichtraucherschutz ist eine Frage des Gesundheitsschutzes und damit ein besonderes Anliegen der Gesundheitspolitik. Besonders wichtig ist, dass auch Familien und Menschen, die an chronischen Atemwegserkrankungen leiden, durch den Schutz von Passivrauchbelastungen ein größeres Maß an gesellschaftlicher Teilhabe ermöglicht wird. Besonders in Lebensbereichen, in denen sich Kinder überwiegend aufhalten, muss deutlich werden, dass Rauchen nicht zur Normalität des Alltags gehören sollte.

Autor: Burkhard Müller Drucken nächstes Kapitel