Umsetzung in Rheinland-Pfalz

Im Juli 2016 haben die gesetzlichen Krankenkassen, die Träger der Renten-, Pflege- und Unfallversicherung sowie das zuständige Gesundheitsministerium in Rheinland-Pfalz die Landesrahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz unterzeichnet. Gemeinschaftlich wird daran gearbeitet, dass alle Menschen, die in Rheinland-Pfalz leben, die gleichen Gesundheitschancen haben. Es haben sich vier Netzwerke gebildet:

  • Netzwerk „Gesund aufwachsen“,
  • Netzwerk „Gesund leben und arbeiten“,
  • Netzwerk „Gesund im Alter“,
  • Netzwerk „Kommunale Gesundheitsförderung“.

Um die Gesundheitsziele nachhaltig und mit hoher Qualität zu realisieren, haben sich die Unterzeichner der Vereinbarung darauf verständigt, sich stärker zu vernetzen und die Umsetzung der angestoßenen Aktivitäten in wechselseitiger Abstimmung voranzutreiben.

Die Unterzeichner der Landesrahmenvereinbarung sind weiterhin übereingekommen, in Anlehnung an die Regelungen im Präventionsgesetz eine Präventionskonferenz einzurichten und einen Präventionsausschuss zu gründen.

Nach der Rahmenregelung in § 20 f SGB V haben die Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Spitzenverbände im Land von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, der Landesrahmenvereinbarung beizutreten.

Autor: Burkhard Müller Drucken voriges Kapitel