Die Anfänge in Rheinland-Pfalz

Die Neufassung der GemO und der LKO 1994 vollzog gesetzlich das nach, was in etlichen rheinland-pfälzischen Städten und Landkreisen bereits Wirklichkeit war. Mitte der 1980er Jahre fassten immer mehr Stadträte und Kreistage Beschlüsse zur Schaffung von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Zu den ersten kommunalen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz gehörten die Städte Bad Kreuznach und Idar-Oberstein, der Donnersbergkreis oder auch der Landkreis Kaiserslautern. Kurze Zeit später folgten Koblenz, Mainz, Neuwied und Speyer. Bis 1988 gab es in 17 Landkreisen und sechs Städten Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte. Stand 2019 sind in allen 24 Landkreisen, in den zwölf kreisfreien Städten, in drei kreisangehörigen Städten, in vier Verbandsgemeinden und im Bezirksverband Pfalz hauptamtliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte beschäftigt.

So unterschiedlich die Kommunen, so unterschiedlich waren auch die Bedingungen, unter denen die ersten Beauftragten arbeiteten. Da gab es neben hauptamtlichen auch neben- und ehrenamtliche Beauftragte; da gab es Stellen mit und ohne ausgewiesene Kompetenzen oder gar eigene finanzielle Mittel. Erst mit der Änderung von Gemeindeordnung und Landkreisordnung 1994 waren die kreisfreien Städte und Landkreise verpflichtet, ihre Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten hauptamtlich zu beschäftigen, wenngleich damit keine Festlegung hinsichtlich des Stellenvolumens – oder wie in anderen Bundesländern eine Orientierung an der Einwohner/-innenzahl – verbunden ist. Alle anderen Städte und Gemeinden sind verpflichtet, zumindest vergleichbare Maßnahmen zu ergreifen, etwa durch die Einsetzung von ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten. Der Verfassungsauftrag gilt somit für alle 2305 rheinland-pfälzischen Gemeinden.

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und Kommunalverwaltung einerseits, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und Frauenbewegung andererseits: Dies war nicht nur in Rheinland-Pfalz von Anfang an ein Spannungsfeld. Auch wenn weite Teile der damaligen (autonomen) Frauenbewegung mehr staatliches und kommunales frauenpolitisches Engagement forderten, standen viele den in Verwaltungsstrukturen eingebundenen Frauenbüros skeptisch gegenüber.

Die Kommunalverwaltungen selbst reagierten ebenfalls zögerlich. Die Initiative zur Schaffung von Beauftragtenstellen ging in den allermeisten Fällen von den Räten und Kreistagen aus und nicht von den Verwaltungen selbst. Neue Aufgaben, noch dazu eine solche Querschnittsaufgabe, stießen und stoßen nur selten auf hohe Akzeptanz in lang bestehenden Strukturen. Die vielfältigen Tätigkeitsbereiche von kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihre damit verbundenen Sonderstellungen in den Verwaltungen und den Kommunen selbst, bedurften eines – gegenseitigen – Gewöhnungsprozesses. So ist es bis heute eine Aufgabe der Frauenbüros und Gleichstellungsstellen als Ansprechpartnerinnen für und Mittlerinnen zwischen Verwaltung, Kommunalpolitik, den lokalen, regionalen und überregionalen Frauenorganisationen und nicht zuletzt den Bürgerinnen zu fungieren. Nicht weniger spannungsvoll ist bis heute die Verortung der Gleichstellungsstellen zwischen Fraueninteressen und einheitlicher Verwaltungsmeinung. Im Unterschied zu Kommunalverfassungen anderer Bundesländer besitzen die Frauenbüros und Gleichstellungsstellen in Rheinland-Pfalz nicht das Recht zur eigenständigen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Doch auch ohne dieses Recht ist der in der Verwaltungsvorschrift zu § 2 der GemO und der LKO beschriebene Aufgabenkatalog umfangreich. An erster Stelle steht dabei die Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung, etwa durch Initiierung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation von Frauen. Zu den Aufgaben zählen auch die Öffentlichkeitsarbeit, die Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen und nicht zuletzt die Zusammenarbeit mit örtlichen Frauenorganisationen und anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen. Ausdrücklich benannt ist auch die Zusammenarbeit auf regionaler Ebene, auf Landes- und auf Bundesebene.

Autor: Eva Weickart, Birgit Löwer Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel