Gleichstellung in der Kommune – von der Idee zur Umsetzung

Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden – so steht es seit 1994 in § 2 Abs. 6 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung (GemO) und § 2 Abs. 9 der Landkreisordnung (LKO). Die Idee, auch die Kommunen in die Pflicht zu nehmen, zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern beizutragen, war zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr neu. Sie stammte ursprünglich aus der Enquete-Kommission »Frau und Gesellschaft« des Deutschen Bundestages, die zwischen 1973 und 1980 zahlreiche Empfehlungen zur gesellschaftlichen und rechtlichen Gleichberechtigung aussprach. Ein Vorschlag war die Einrichtung von kommunalen Gleichbehandlungsstellen, später meist Frauenbüros oder Gleichstellungsstellen genannt. Beide Begriffe werden auch heute synonym gebraucht. Die Stadt Köln war dann 1982 die erste Kommune, die das Amt einer kommunalen Frauenbeauftragten schuf. Die Geschichte der institutionalisierten Frauen- und Gleichstellungspolitik auf kommunaler Ebene begann also vor knapp vier Jahrzehnten.

Autor: Eva Weickart, Birgit Löwer Drucken nächstes Kapitel