Kommunale Frauen- und Gleichstellungspolitik als Bündnispolitik
Mit der Einrichtung kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen wuchs die Notwendigkeit, auch auf diesem Gebiet in einen interkommunalen Austausch zu treten und Formen der Zusammenarbeit zu entwickeln. 1988 schlossen sich die damals 23 kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zu einer Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) zusammen und schufen sich nach dem Vorbild anderer Bundesländer eine eigene Repräsentanz auf Landesebene. Die LAG der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten arbeitet bis heute selbstverwaltet und ist nach ihrem Selbstverständnis Teil der landesweit agierenden Frauenorganisationen. Nach außen vertreten wird die LAG durch ein alle zwei Jahre gewähltes mehrköpfiges Sprecherinnenteam. Diese Struktur findet sich auch in allen anderen Bundesländern und bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.
Nach längerer Diskussion entstand im September 1993 auf Ebene der drei Kommunalen Spitzenverbände zusätzlich eine Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbeauftragten, heute AG Gleichstellung genannt. In ihr sind sowohl hauptamtliche als auch ehrenamtliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sowie Kommunalpolitikerinnen vertreten. Jeder Spitzenverband entsendet nach den 1992 aufgestellten Regularien zehn Vertreterinnen in dieses Gremium; ebenso werden Stellvertreterinnen benannt. Die Mitglieder der AG Gleichstellung werden für jeweils drei Jahre berufen.
Nach Verabschiedung des Landesgleichstellungsgesetzes 1995 bildete sich auch eine eigenständige Landesarbeitsgemeinschaft der behördlichen Gleichstellungsbeauftragten in Rheinland-Pfalz (LAG-LGG). Auch diese LAG-LGG wählt als Außenvertretung alle drei Jahre ein Sprecherinnenteam.
Diese Zusammenschlüsse bilden heute das selbstorganisierte Fundament zur Kooperation untereinander. Kommunale Frauen- und Gleichstellungspolitik aber ist breiter angelegt und manifestiert sich nicht zuletzt in der Arbeit und der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Frauenorganisationen, Frauenprojekte und anderen Verbänden auf lokaler und regionaler Ebene, zu deren Zielen ebenfalls Geschlechtergleichberechtigung gehört.
Nicht wenige der von Frauen für Frauen geschaffenen Organisationsformen bestehen darüber hinaus wesentlich länger als die kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen und sind schon aufgrund ihrer langjährigen Expertise selbst unverzichtbare Rat- und Impulsgeberinnen für die Kommunen – und sie bieten unverzichtbare Beratung, Hilfen und Unterstützung für Frauen in schwierigen Lebenslagen.
Auch wenn sich die Kooperationsmöglichkeiten von Stadt zu Stadt und von Landkreis zu Landkreis unterscheiden, ist die Vernetzung ein Kernelement jeder kommunalen Frauenpolitik. Im Zusammenspiel von landesweit und bundesweit agierenden Verbänden, Organisationen, Einrichtungen und Ministerien ist es möglich, weiter am Verfassungsauftrag Gleichberechtigung zu arbeiten und so das Ziel Geschlechterdemokratie zu verfolgen.
»Der Arbeitsauftrag Gleichstellungspolitik/Gleichheit/Geschlechtergerechtigkeit ist ein höchst würdevoller Auftrag zur Demokratisierung von Demokratien.«
(Barbara Holland-Cunz, 1998)