Förderung

Das Land fördert die Erstellung örtlicher Hochwasservorsorgekonzepte in den Kommunen mit bis zu 90 %5. Die Vorgehensweise ist im „Leitfaden zur Erstellung örtlicher Hochwasservorsorgekonzepte“ des IBH dargestellt. Die Kommunen beauftragen danach nach diesen Vorgaben ein geeignetes Ingenieurbüro, das diesen Prozess begleitet.

Ergebnis eines örtlichen Hochwasservorsorgekonzepts ist eine Liste von Maßnahmen unterschiedlichster Art der verschiedenen Akteure. Dazu zählen auch technische Maßnahmen wie der Bau von Hochwasserschutzeinrichtungen oder Regenrückhaltungen. Für diese Maßnahmen muss jedoch nachgewiesen werden, dass sie zum einen wirksam sind, d. h. die Schäden deutlich reduzieren, zum anderen aber auch, dass die Kosten hierfür den Nutzen (verhinderten Schaden) deutlich unterschreiten. Technischer Hochwasserschutz wird mit bis zu 60 % gefördert, die Förderquote für den naturnahen Gewässerausbau bzw. die Gewässerunterhaltung liegt bei bis zu 90 %.


5)   Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung – FÖRiWWV) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Ernährung, Energie und Forsten vom 30. November 2017 (103-04 331/2016-7)


Autor: Dr. Barbara Manthe-Romberg, Birgit Heinz-Fischer Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel