Hochwasserrisikomanagementpläne
Im Zusammenhang mit der Hochwasservorsorge hat das WHG die Vorgaben der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie2 übernommen. Danach sind Gebiete zu identifizieren, die durch Überflutungen gefährdet sind und für die deutliche Schäden zu besorgen sind (Risikogebiete § 73 WHG). Die Gefährdung und die möglichen Folgen sind in Gefahren- und Risikokarten darzustellen (§ 74 WHG). Für die Risikogebiete sind sogenannte Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) zu erstellen (§ 75 WHG). Sie dienen dazu, die Schäden durch Hochwasser für Mensch und Umwelt, Wirtschaft und Kulturgüter zu verringern. Erstmalig waren diese Pläne bis Ende 2015 zu erstellen und dann im sechsjährlichen Turnus zu überprüfen und zu aktualisieren. Die nächste Aktualisierung der Pläne erfolgt also im Jahr 2021.
In Rheinland-Pfalz erstellt die Wasserwirtschaftsverwaltung die Hochwasserrisikomanagementpläne für die einzelnen Gewässer und ihre Einzugsgebiete oder Teileinzugsgebiete. Dabei werden die in diesen Gebieten liegenden Kommunen in die Erarbeitung der Maßnahmen eingebunden. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Kommunen eine zentrale Rolle in der Hochwasservorsorge spielen. Unter Hochwasservorsorge ist heute nicht mehr nur der technische Hochwasserschutz zu verstehen, sondern vielmehr eine Reihe von Aufgabenbereichen, beginnend bei der Gefahrenabwehr und dem Katastrophenschutz über die Hochwasservorsorge in der Planung bis hin zur Information und Sensibilisierung der Bevölkerung. Die Kommunen arbeiten hierzu seit 2010 auf freiwilliger Basis in sogenannten Hochwasserpartnerschaften zusammen, Zusammenschlüssen von Gemeinden und Städten, die an einem Gewässer oder Gewässerabschnitt liegen, der ein deutliches Hochwasserrisiko birgt. Die Kommunen tragen in Workshops zu unterschiedlichen Themen ihre Probleme, Anregungen und Maßnahmenvorschläge bei der Hochwasservorsorge zusammen. Die Maßnahmenvorschläge finden Eingang in die HWRM-Pläne. In die Pläne werden aber nicht nur kommunale Maßnahmen aufgenommen, viele Maßnahmen richten sich auch an die Wasserwirtschaftsverwaltung oder weitere Beteiligte wie den Naturschutz, die Land- und Forstwirtschaft oder die von Hochwasser betroffene Bevölkerung. Die Hochwasserpartnerschaften werden durch das Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz (IBH) unterstützt.
2) Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken vom 23. Oktober 2007, ABl. L 288 vom 6. November 2007 S. 27.