Bewirtschaftungsbezirke
Bewirtschaftungsbezirke stellen eine Art von „jagdlicher Raumordnung“ für Rot-, Dam- und Muffelwild dar. Die genannten Wildarten dürfen nach § 13 Abs. 1 LJG nur innerhalb dieser gesondert abgegrenzten Bezirke bewirtschaftet werden. Ziel der Regelung ist die Vermeidung von Wildschäden.
In Rheinland-Pfalz bestehen 13 Bewirtschaftungsbezirke für Rotwild, 2 Bewirtschaftungsbezirke für Damwild sowie 16 Bewirtschaftungsbezirke für Muffelwild. Die Grenzen der Bewirtschaftungsbezirke stimmen in der Regel mit den Grenzen der politischen Gemeinden überein. Außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke gilt grundsätzlich ein Erlegungsgebot.