Fachkräftevereinbarung

Über die Voraussetzungen der Eignung von pädagogischem Personal in Kindertagesstätten gemäß den §§ 22 ff. SGB VIII i. V. m. § 45 Abs. 2 Ziffer 1 und Abs. 3 Ziffer 2 SGB VIII sowie dem KitaG i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 1 der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes haben Land Rheinland-Pfalz, die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die Kommunalen Spitzenverbände, der Beauftragte der Evangelischen Kirchen und der Leiter des katholischen Büros eine Kindertagesstätten-Fachkräftevereinbarung geschlossen.

Autor: Horst Meffert Drucken voriges Kapitel