Verpflegungskosten

§ 13 Abs. 1 Satz 2 KitaG (E-§ 24 Abs. 4 KitaG) legt fest, dass neben den Elternbeiträgen für den Besuch einer Kindertagestätte zusätzlich ein gesonderter Beitrag für das Mittagessen erhoben wird. Die Erhebungsmodalitäten für den Essensbeitrag bleiben weitgehend dem Träger der Kindertagesstätte überlassen. Möglich sind sowohl eine Spitzabrechnung als auch die Erhebung in Form einer Pauschale (vgl. Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 21. September 2009, 7 A 10431/09).