Sachkosten

Sachkosten sind alle Aufwendungen, die nicht Personalkosten sind (§ 14 KitaG). Zu den Sachkosten zählen beispielsweise Materialaufwendungen, Abgaben und Versicherungen für das Gebäude oder Aufwendungen für Energie und Brennstoffe.  

Die Sachkosten sind zu 100 % vom Träger der Kindertagesstätte selbst aufzubringen; i. d. R. beteiligen sich jedoch die Kommunen an den Sachkosten der Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe.

Die Sachkostenregelung des bisherigen § 14 KitaG wird in das Kita-Zukunftsgesetz (nach derzeitigem Stand) keinen Einzug halten!