Reformdiskussion seit 2003
Mit dem Vorschlag der FDP im Jahre 2003, sämtliche Verbandsbürgermeisterinnen und Verbandsbürgermeister abzuschaffen, um Personalkosten einzusparen, wurde vierzig Jahre nach der letzten großen kommunalen Verwaltungsreform (1965 – 1973) die Diskussion um Veränderungen der Verwaltungs- und Gebietsstrukturen wieder auf die politische Agenda gesetzt und hat seitdem noch keinen Abschluss gefunden. Der Vorschlag, die Verbandsgemeinden abzuschaffen, hat indes – nach Präsentation eines seitens des GStB in Auftrag gegebenen Gutachtens von Professor Dr. Johannes Dietlein – in der Politik keine Mehrheit gefunden. Gleichwohl wurde seitens des GStB nicht infrage gestellt, dass Reformbedarf begegnet werden müsse.
Obwohl man vor Beginn der jetzigen Kommunalreform versichert hatte, dass es sich dabei zunächst um eine Funktional- und nicht um eine Territorialreform handeln sollte, haben die Aufgabenverlagerungen von oben nach unten nur sehr geringe Veränderungen erbracht. Dies führte zwar zur Umsetzung der veränderten Zuständigkeiten zwischen den kommunalen Ebenen im sogenannten Zweiten Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. September 2010 (GVBl. S. 280). Im Ergebnis aber lässt sich diese minimale, in einigen Bereichen sogar verschlechternde Veränderung der Zuständigkeiten nur als wenig effizient beschreiben, denn die 64 Zuständigkeitsverlagerungen haben durch die Verbreiterung der Bearbeitung auf anderer Ebene sogar die Konsequenz, dass Arbeitszeit, Aufwand und Abwicklung größer werden; in nur wenigen Fällen ist eine klare Verbesserung erkennbar.